Gleich zweimal binnen etwa 30 Minuten rückte unsere Einsatzmannschaft vor kurzem in eine Seniorenresidenz ins Stadtzentrum aus. Statt Feuer am Dach hieß es dort gewissermaßen Feuer im Keller, denn: Im Untergeschoss fing eine Industrie-Waschmaschine Feuer.
Der Brandschutzbeauftragte, ebenfalls freiwilliger Feuerwehrmann in einer nahegelegenen Ortschaft, agierte blitzschnell und wurde dem Brand per Handfeuerlöscher noch in der Entstehungsphase und bevor wir sowie die ebenfalls alarmierte Feuerwehr Kleinhöflein eintrafen, Herr.
Da die Maschine bereits abgeschlossen und stromlos war, bestand keinerlei Grund zur Annahme weiterer Brand- bzw. Rauchgefahr und es mussten beim ersten Besuch bis auf natürliche Belüftung keine Folgemaßnahmen ergriffen werden.
Doch nur kurz nachdem unser Team im Feuerwehrhaus wieder in ihre Zivilkleidung geschlüpft war, ertönte wieder Alarm aus dem Seniorenheim, weil der direkt über der defekten Waschmaschine angebrachte Brandmelder anschlug.
Tatsächlich konnte unserer Einsatzleiter wiederum leichte Rauchentwicklung wahrnehmen und nach einer erneuten Wärmebildkamerakontrolle entschied er, die ohnehin zerstörte Maschine provisorisch zu öffnen.
Im Innenraum zeigte sich dann rasch der Grund der neuerlichen Rauchentwicklung: Zwei Chemikalien, die bei jedem Waschgang automatisch zugemischt werden, hatten miteinander reagiert.
Zugskommandant Daniel Benczak, beruflich an der Landesfeuerwehrschule tätig, rief kurzerhand seinen Chef in spe, den zukünftigen Schulleiter Mag. Philipp Werderits als studierten Chemiker zur Abklärung, der nur wenige Minuten später eintraf und die Annahme „chemische Reaktion“ bestätigte bzw. weiter präziserte. Da die zuständigen Fachfirmen sich ohehin bereits auf Anfahrt befanden, wurde im Anschluss noch kurz beobachtet, der Druckbelüfter aktiviert und schließlich nach etwa fünfundzwanzig weiteren Minuten wieder eingerückt.
Dank des schnellen Eingreifens des Brandschutzbeauftragten und der guten Zusammenarbeit mit Heim- und Landesfeuerwehrschulleitung bestand zu keiner Zeit Gefahr für Objekt oder Bewohner*innen, die beim Sirenenalarm zusätzlich verständigten Rettungs- und Polizeikräfte wurden nicht benötigt.